Parlamentsdirektion
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Die österreichische Bundesverfassung Artikel 30 Abs.3 B-VG überträgt die Unterstützung der gesetzgebenden Organe des Bundes sowie der österreichischen Abgeordneten zum Europäischen Parlament der Parlamentsdirektion unter der Leitung des Präsidenten/der Präsidentin des Nationalrates. Rund 470 Mitarbeiter:innen garantieren den reibungslosen Ablauf.
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