Pelka

Cover Image

Pelka

Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

62 Follower

51-200 Mitarbeitende

Neuigkeiten

Pelka
Pelkahat einen Beitrag geschrieben.Vor 4 Tagen
"Warum Pelka?" – wir haben bei unseren Kolleginnen und Kollegen nachgefragt: 🎤 Im Interview: Natalie Lieven – Rechtsanwältin Sarah Plag – Steuerfachangestellte Peter Schröder – Rechtsanwalt
Pelka
Pelkahat einen Beitrag geschrieben.7. Juli
💡 Mehr Klarheit beim Begriff "Betriebsstätte" (national & international): Home-Office, Desk-Sharing und digitale Geschäftsmodelle stellen den traditionellen Betriebsstättenbegriff zunehmend vor neue Herausforderungen. Das BMF hat seine Verwaltungsgrundsätze daher umfassend überarbeitet. 👉 Dipl. Finanzwirt (FH) und Steuerberater Robin Schuh gibt einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen und beleuchtet ausgewählte Praxisfälle mit besonderer Relevanz für Unternehmen und Berater: https://...

BMF-Schreiben 2026: Mehr Klarheit beim Betriebsstättenbegriff im nationalen und internationalen Steuerrecht

Unsere Expertise aus Rechtsberatung, Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung bietet Ihnen fachübergreifende Dienstleistungen und Lösungen aus einer Hand.www.pelkapartner.de
BMF-Schreiben 2026: Mehr Klarheit beim Betriebsstättenbegriff im nationalen und internationalen Steuerrecht
Pelka
Pelkahat einen Beitrag geschrieben.1. Juli
Bundesarbeitsgericht zu Dienstwagenverträgen: Entscheidung verschärft Praxisrelevanz des § 107 Abs. 2 Satz 5 GewO 🚗 ⚠️ Die private Nutzung eines Dienstwagens wird in vielen Unternehmen als selbstverständlicher Bestandteil der Vergütung behandelt. Mit Urteil vom 25.03.2026 (5 AZR 38/25) hat das Bundesarbeitsgericht jedoch deutlich gemacht, dass Dienstwagenvereinbarungen auch den Grenzen des § 107 Abs. 2 Satz 5 GewO unterliegen. Rechtsanwältin Susanne Küsters erläutert die Hintergründe der Ent...

Bundesarbeitsgericht zu Dienstwagenverträgen: Entscheidung verschärft Praxisrelevanz des § 107 Abs. 2 Satz 5 GewO

Unsere Expertise aus Rechtsberatung, Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung bietet Ihnen fachübergreifende Dienstleistungen und Lösungen aus einer Hand.www.pelkapartner.de
Bundesarbeitsgericht zu Dienstwagenverträgen:  Entscheidung verschärft Praxisrelevanz des § 107 Abs. 2 Satz 5 GewO
Pelka
Pelkahat einen Beitrag geschrieben.25. Juni
#MeetTheTeam – Dr. Sebastian Geringhoff Als Rechtsanwalt und Steuerberater berät Dr. Sebastian Geringhoff nationale und internationale Mandate. Schwerpunktmäßig ... - im internationalen Steuerrecht, - in der Nachfolgegestaltung und - in erbschaftsteuerlicher Beratung Zudem begleitet er Unternehmen bei Steuerplanungen, Betriebsprüfungen, Rechtsbehelfs- und Klageverfahren sowie Berichtigungs- und Selbstanzeigen. Das klingt spannend? Hier mehr lesen 👇 https://www.pelkapartner.de/team/dr-sebastian-geringhoff
Posting
Pelka
Pelkahat einen Beitrag geschrieben.23. Juni
Praktische Fallstricke und Hinweise zur Gesellschafterliste der GmbH – Positive und negative Auswirkungen der beschränkten Prüfungskompetenz der Registergericht 👉 Mit diesem Beitrag unseres Kollegen Dr. Marc von Kopp wollen wir Sie für die Bedeutung und die Risiken sensibilisieren, die Fehler in der Gesellschafterliste - verursacht durch den Betroffenen selbst, oder auch unerkannt durch einen Dritten - haben können. https://www.pelkapartner.de/insights/gesellschaftsrecht/registergericht-pr%C3%BCfungskompetenz

Praktische Fallstricke und Hinweise zur Gesellschafterliste der GmbH – Positive und negative Auswirkungen der beschränkten Prüfungskompetenz der Registergerichte

Unsere Expertise aus Rechtsberatung, Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung bietet Ihnen fachübergreifende Dienstleistungen und Lösungen aus einer Hand.www.pelkapartner.de
Praktische Fallstricke und Hinweise zur Gesellschafterliste der GmbH –  Positive und negative Auswirkungen der beschränkten Prüfungskompetenz der Registergerichte
Pelka
Pelkahat einen Beitrag geschrieben.18. Juni
#Platzbeweis 2026 ⚽💪 Viertelfinale erreicht, doch dann fair gegen die Kollegen von Osborne Clarke ausgeschieden – starke Leistung! Im nächsten Jahr greifen wir wieder an! 🤝 Danke an verte|rechtsanwälte und die 1. FC Köln-Stiftung für dieses tolle Event! Doch das Wichtigste: Eine großartige Spendensumme von 18.062,23 € ermöglicht Kindern die Teilnahme an einem inklusiven Sommerferien-Fußballcamp. 💙
Posting
Pelka
Pelkahat einen Beitrag geschrieben.16. Juni
Reisekosten 2026: Warum „Business Packages“ wieder zum Problemfall werden ⚠️ Viele Hotels rechnen Übernachtung, Frühstück, WLAN, Parkplatz oder weitere Zusatzleistungen weiterhin pauschal zu einem Gesamtpreis ab. Häufig fehlen dabei nachvollziehbare Aufteilungen der einzelnen Leistungsbestandteile. Gleichzeitig müssen dieselben Rechnungen lohnsteuerlich, finanzbuchhalterisch und umsatzsteuerlich unterschiedlich beurteilt werden. 👉 Susanne Küsters und Sylke Meier erläutern, welche Auswirkunge...

Reisekosten 2026: Warum „Business Packages“ wieder zum Problemfall werden

Unsere Expertise aus Rechtsberatung, Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung bietet Ihnen fachübergreifende Dienstleistungen und Lösungen aus einer Hand.www.pelkapartner.de
Reisekosten 2026: Warum „Business Packages“ wieder zum Problemfall werden
Pelka
Pelkahat einen Beitrag geschrieben.10. Juni
Unternehmensübertragungen steuerfrei gestalten 💼💰 Das Verhältnis von Regel- und Optionsverschonung Die steuerbegünstigte Übertragung von Unternehmensvermögen spielt bei der Nachfolgeplanung eine zentrale Rolle. Das Erbschaftsteuerrecht bietet mit der Regel- und der Optionsverschonung zwei Instrumente, die eine weitgehende oder sogar vollständige Steuerbefreiung ermöglichen können. 🔗 Alexander Krämer und Robin Schuh erläutern die wesentlichen Unterschiede zwischen Regel- und Optionsverschon...

Unternehmensübertragungen steuerfrei gestalten: Das Verhältnis von Regel- und Optionsverschonung

Unsere Expertise aus Rechtsberatung, Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung bietet Ihnen fachübergreifende Dienstleistungen und Lösungen aus einer Hand.www.pelkapartner.de
Unternehmensübertragungen steuerfrei gestalten:  Das Verhältnis von Regel- und Optionsverschonung
Pelka
Pelkahat einen Beitrag geschrieben.29. Mai
➡️ Von Köln nach New York Reunion an der New York University: Vor Kurzem war unser Managing Partner Dr. Sebastian Geringhoff zu Gast beim Treffen der Studierenden und Alumni des LL.M.-Studiengangs „International Taxation“ an der NYU. Das Programm prägt seinen Blick auf steuerrechtliche und wirtschaftliche Fragestellungen bis heute – in der Beratung unserer Mandantinnen und Mandanten, wie auch persönlich. Sein Fazit: Der Austausch zeigt einmal mehr, wie wichtig es ist, über den eigenen Horizont...
Posting
Pelka
Pelkahat einen Beitrag geschrieben.26. Mai
BFH zu GiG: Übertragung von Anlagen eines Solarparks an verschiedene Erwerber bei Fortführung der Stromeinspeisung ist keine Geschäftsveräußerung im Sinne des § 1 Abs. 1a UStG 💡 Die richtige Einordnung eines Sachverhalts als Geschäftsveräußerung im Ganzen (GiG) ist wichtig, weil die Übertragung eines Unternehmens dann bereits nicht umsatzsteuerbar ist, wenn eine GiG vorliegt. Bei Fehlbeurteilung drohen erhebliche Nachforderungen und damit Haftungs- und Zinsrisiken sowohl beim Veräußerer als au...

Übertragung von Anlagen eines Solarparks an verschiedene Erwerber bei Fortführung der Stromeinspeisung ist keine Geschäftsveräußerung im Sinne des § 1 Abs. 1a UStG

Unsere Expertise aus Rechtsberatung, Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung bietet Ihnen fachübergreifende Dienstleistungen und Lösungen aus einer Hand.www.pelkapartner.de
Übertragung von Anlagen eines Solarparks an verschiedene Erwerber bei Fortführung der Stromeinspeisung ist keine Geschäftsveräußerung im Sinne des § 1 Abs. 1a UStG

Dürfen wir uns vorstellen?

Bei uns treffen unterschiedlichste Perspektiven aufeinander, sodass eine ganzheitliche Beratung entstehen kann. Was alle dabei eint, ist Exzellenz – sehr gute Arbeit in einem wertigen Miteinander, geprägt von Hilfsbereitschaft, Offenheit und einer gemeinsam kreierten Kultur. So ist Pelka ein Unternehmen in Bewegung, voller Perspektiven.

Alle Infos ansehen

Ansprechpersonen

Icon

Warum ist hier denn nichts zu sehen?

Vielleicht klappt's wieder, wenn Du auf "Aktualisieren" klickst.

Wunsch-Arbeitgeber

Würdest Du hier gern arbeiten?

Füg dieses Unternehmen einfach als Wunsch-Arbeitgeber hinzu, um es vertraulich über Dein Interesse zu informieren.

  • Wir sagen dem Arbeitgeber Bescheid, dass Du gerne dort arbeiten würdest.

  • Dadurch erhöhst Du Deine Chance, von diesem Arbeitgeber kontaktiert zu werden.

  • Außer dem Arbeitgeber erfährt davon niemand – es sei denn, Du hast andere in Deinen Job-Wünschen dafür freigeschaltet.