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PVS Verband e.V.hat einen Beitrag geschrieben.4. Mai 2020
Rechtsanspruch auf Kurzarbeitergeld Der PVS Verband weist darauf hin, dass auch Arztpraxen grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf Kurzarbeitergeld haben. Eine anderslautende Weisung der Bundessagentur für Arbeit bedarf der Korrektur. Mehr auf www.pvs.de/presse

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