Der Bundesrat hat in einer Medienmitteilung am 26. August 2020 bekannt gegeben, dass ab dem 1. September folgende Regelungen in Bezug auf die Vereinfachung bei Kurzarbeitsentschädigung beibehalten werden:
- Kein Abzug von Mehrstunden bei zukünftigen Arbeitsausfällen
- Einkommen aus Zwischenbeschäftigung weiter ohne Anrechnung bei der KAE
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https://rta.ch/rta-focus/update-vom-14-august-2020
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