Gratulation!
Die gesetzliche Fortbildungspflicht für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter feiert in diesem Jahr fünften Geburtstag.
Seit dem 1. August 2018 ist sie in Kraft und hat die Immobilienbranche nachhaltig geprägt: die gesetzliche Fortbildungspflicht für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter. Verankert in § 34c Gewerbeordnung (GewO) und konkretisiert durch § 15 b Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV), zielt diese Regelung darauf ab, die Fachkompetenz der Akteure kontinuie...