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Rössner Rechtsanwältehat einen Beitrag geschrieben.14. März 2018
Die Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank verleitet Banken seit Jahren zur Erhebung von unrechtsmäßigen Gebühren und Entgelten. Auch für die Verwaltung von Sicherheiten werden Provisionen verlangt. Dies ist mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht vereinbar. Bankkunden können diese Sicherheitenprovisionen zurückfordern. weiterlesen auf: http://www.roessner.de/roessner-rechtsanwaelte/8-inhalt/338-banken-provisionen-fuer-verwaltung-von-sicherheiten-unzulaessig