Wir w ünschen allen Mandanten, Freunden und Kollegen einen guten Jahreswechsel und ein besonders erfolgreiches, glückliches und gutes neues Jahr. Gemeinsam mit unseren Awerian-Kollegen aus Belgien, Frankreich, Österreich und Spanien freuen wir uns, Sie auch im kommenden Jahr weiter darin zu unterstützen, alles zu erreichen, was Sie sich vornehmen. Alles Gute für 2022 und bleiben Sie gesund!
Wir freuen uns außerordentlich darüber, dass uns seit 01.03.2021 Herr Rechtsanwalt Dr. Thomas Marquardt als weiterer Of Counsel verstärkt. Herr Dr. Marquardt ist bei der Rechtsanwaltskammer München zugelassen und wird seine in verschiedenen Großunternehmen (Deutsche Bank AG; Infineon Technologies AG) erworbene Expertise, vor allem im Bereich des Arbeitsrechts für Führungskräfte, nunmehr in unsere Kanzlei einbringen.
Ein herzliches Willkommen!
Das Team um Dr. Guido Plassmeier, bestehend aus Dr. Christian Weis, Dr. Claus Recktenwald, Dr. Wolfgang Werber, Dr. Carsten Veenker, Ute Toparkus und Tabea Lieberum, hat den schweizerischen Maschinenbaukonzern MeyerBurger bei der Veräußerung der Tochtergesellschaft Muegge an den Investor HQ Equita beraten.
Das Team um Dr. Guido Plassmeier, bestehend aus Dr. Christian Weis, Dr. Wolfgang Werber, Elisabeth Gross und Tabea Lieberum, hat die MeyerBurger (Deutschland) GmbH, eine Tochtergesellschaft des schweizerischen Maschinenbaukonzerns MeyerBurger, beim umfassenden Erwerb der Photovoltaik-Aktivitäten der ehemaligen SolarWorld AG am Standort Freiberg/Sachsen beraten.
Am 01.08.2020 haben wir uns bei SCHMITZ KNOTH RECHTSANWÄLTE im Partnerkreis personell verstärkt:
Herr Rechtsanwalt Adrian Gehrig (Fachanwalt für Familienrecht und für Versicherungsrecht) und Herr Rechtsanwalt Frederik Hermans (Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht), beide bislang in der Funktion eines assoziierten Partners für uns tätig, sind jeweils zum Vollpartner ernannt worden.
Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe ist verfassungswidrig
Das im Jahr 2015 durch § 217 Strafgesetzbuch (StGB) eingeführte Verbot der geschäftsmäßigen Beihilfe zur Selbsttötung ist verfassungswidrig. Dies hat das Bundesverfassungsgericht heute (Urt. v. 26.02.2020; Az. 2 BvR 2347/15; 2 BvR 651/16; 2 BvR 1261/16) entschieden und § 217 StGB für nichtig erklärt.
Liebe Xing Community,
wir dürfen mitteilen, dass wir zum 01.07.2019 innerhalb Bonns an unseren neuen Kanzleistandort
Genscherallee 12, 53113 Bonn
in das "Haus der Höfe" im Bonner Bundesviertel umziehen. Alle übrigen bekannten Kontaktdaten bestehen unverändert fort.
Wir sind auch in der Umzugsphase wie gewohnt erreichbar.