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septArteshat einen Beitrag geschrieben.18. Februar 2014
Wird die Gelangensbestätigung elektronisch übermittelt, ist die Unterschrift des Empfängers auf dem Dokument nicht zwingend erforderlich. Wichtig ist, dass die elektronische Übermittlung im Verfügungsbereich des Abnehmers oder des von ihm Beauftragten begonnen hat und dies auch klar ersichtlich ist. Letzteres gilt auch für Alternachweise. Für beide Fälle – die Gelangensbestätigung und die Alternativnachweise – sind Sie mit Quovia – ShipmentControl gewappnet. Durch die elektronische Kommunikat...
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septArteshat einen Beitrag geschrieben.18. Februar 2014
Was der geänderte § 17a UStDV für Sie im EU-Warenverkehr bedeutet Werden Waren aus innergemeinschaftlichen Lieferungen mit einem Beförderungsdienst, z.B. mit KEP-Diensten, versandt, sind alternative Nachweise zur Gelangensbestätigung ausreichend, um die Steuerbefreiung für Sendungen in das EU-Ausland geltend zu machen. Sie müssen nicht die Unterschrift des Empfängers beinhalten, dafür jedoch andere Kriterien. Neben der Rechnung muss zum einen eine schriftliche oder elektronische Auftragser...
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septArteshat einen Beitrag geschrieben.18. Februar 2014
Was der geänderte § 17a UStDV für Sie im EU-Warenverkehr bedeutet Seit dem 1. Januar diesen Jahres gelten neue gesetzliche Regelungen, um die Steuern vom Warenexport in das EU-Ausland zurückerstattet zu bekommen. Sie müssen nun einen Nachweis vorlegen, der neben der Rechnung der Ware auch die Bestätigung des Abnehmers, dass diese Ware tatsächlich in das übrige Gemeinschaftsgebiet gelangt ist, beinhaltet. Die Bestätigung erfolgt durch seine Unterschrift. Dieser Nachweis ist die sog. Gelangensb...