In der Krise hat der Geschäftsführer besondere Sorgfaltspflichten zu beachten. So darf er grundsätzlich keine Schmälerung der Vermögensmasse zulassen, die nicht unbedingt notwendig ist. Tut er dies nicht, setzt er sich einer persönlichen Haftung gegenüber der Gesellschaft aus. Ausgenommen von diesem Verbot sind Zahlungen, die auch nach der Insolvenzeröffnung mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns vereinbar sind. Der Bundesgerichtshof (BGH) konkretisiert (und verschärft) nun in einer ...
Seit dem 29.07.2014 kann der Gläubiger einer Entgeltforderung von einem unternehmeri-schen Schuldner die Zahlung einer Schadenspauschale in Höhe von 40,00 EUR verlangen, § 288 Abs. 5 Satz 1 BGB.
Die Norm wurde durch das Gesetz zur Bekämpfung des Zahlungsverzugs im Geschäftsver-kehr (BGBl I Nr. 35 vom 28.07.2014, S. 1218ff.) eingeführt. Dies beruht auf der EU-Zahlungsverzugs-Richtlinie RL 2011/7/EU. Der Anspruch entsteht ohne Mahnung mit Eintritt des Verzugs. Es kommt nicht darauf an, ob tats...
Bisher musste die Zahl der Aufsichtsräte in Aktiengesellschaften stets durch drei teilbar sein (§ 95 Satz 3 AktG alte Fassung). Dadurch standen vor allem kleiner AG’s oft vor einem Dilemma: Vor allem aus Kostengründen möchten diese keinen großen Aufsichtsrat (etwa mit sechs oder neun Mitgliedern) bilden, so dass es oft bei den drei Mindestmitgliedern blieb. Ist dann aber ein Aufsichtsratsmitglied verhindert (etwa wegen Krankheit), können solange gar keine Aufsichtsratsbeschlüsse gefasst werden. ...