Mit 1. November 2012 ist das neue Veranstaltungsgesetz in Kraft getreten. Dieses nimmt Veranstaltungen in Gastgewerbebetrieben, welche von der Gastwirtin bzw. vom Gastwirt selbst durchgeführt werden und von einer gewerberechtlichen Betriebsanlagengenehmigung umfasst sind, vom Anwendungsbereich aus. Das bedeutet, es ist bei Vorhandensein eines umfassenden Betriebsanlagengenehmigungsbescheides keine weitere Meldung oder Genehmigung nach dem Veranstaltungsgesetz mehr notwendig.
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Um die ArbeitnehmerInnen zu schützen, muss das Unternehmen dafür Sorge tragen, dass die Lärmeinwirkung am Arbeitsplatz möglichst gering ist. Es stellt sich somit die Frage: „Welche Maßnahmen müssen dabei gesetzt werden?“
Nähere Informationen unter: http://www.sicherheitstechnik-grinschgl.at/index.php?id=30
Die zentrale Aufgabe der Sicherheitsfachkraft ist es, dem Unternehmer/innen (Arbeitgeber/innen) auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit und der menschengerechten Arbeitsgestaltung zu beraten und zu unterstützen.
Mehr Info unter: http://www.sicherheitstechnik-grinschgl.at/Sicherheitsfachkraft.29.0.html