Neues Release der BeVaP-Anwendung für die ambulante Pflege | Sinfonie GmbH & Co. KG
Verbesserungen für Anwender Das Beschäftigtenverzeichnis der ambulanten Pflege (BeVaP) setzt die gesetzlichen Vorgaben aus § 293 Absatz 8 SGB V um und richtet sich an ambulante Pflege- und Betreuungsdienste sowie Einzelpflegekräfte nach § 77 SGB XI. Für die Umsetzung hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die BeVaP-Anwendung entwickelt. Es besteht dort die Möglichkeit, ein Beschäftigtenverzeichnissinfonie.de