Seit Juni 2013 ist die Gründerin der Kanzlei Jeguschke als Beraterin beim KFW Gründercoaching registriert und hilft als professioneller Gründercoach, Existenzgründern beim Start einer neuen Unternehmung.
Einen Treuhänder zur Regelung von Vermögensangelegenheiten einzusetzen, ist in bestimmten Situationen von Vorteil. Aufgrund der strengen Berufsregeln und hohen Kompetenz sind Steuerberater gesetzlich berufen, Treuhandaufgaben wahrzunehmen.
FOLGENDE TREUHANDAUFGABEN ÜBERNEHMEN WIR FÜR SIE:
• Vermögensverwaltung
• Notgeschäftsführung
• Abwicklung/Liquidation
• Vertretung vor Finanzgerichte
• Insolvenzverwaltung
• Nachlassverwaltung
• Schiedsgutachtertätigkeit
• Testamentsvollstreckung