STRITTER SCHWARZ Rechtsanwälte PartG mbB

Cover Image

STRITTER SCHWARZ Rechtsanwälte PartG mbB

STRITTER SCHWARZ Rechtsanwälte PartG mbB

1 Follower

1-10 Mitarbeitende

Neuigkeiten

STRITTER SCHWARZ Rechtsanwälte PartG mbB
STRITTER SCHWARZ Rechtsanwälte PartG mbBhat einen Beitrag geschrieben.26. April 2025
Gemeinschaftliches Testament oder Erbvertrag – was sind die Unterschiede? Beide Verfügungen dienen der Nachlassgestaltung, unterscheiden sich jedoch in Form, Bindungswirkung und Personenkreis. In unserem Beitrag erklären wir die wichtigsten Unterschiede. Vorsicht ist auch bei Schenkungen geboten, wenn Erbverträge oder gemeinschaftliche Testamente bestehen. #Erbrecht #Testament #Erbvertrag #Nachlassregelung #Notar https://www.kanzlei-stritter.de/neuigkeiten/gemeinschaftliches-testament-vs-erbvertrag/

Neuigkeiten » Erbrecht » Gemeinschaftliches Testament vs. Erbvertrag • STRITTER SCHWARZ

Was sind die Unterschiede zwischen Gemeinschaftlichem Testament und Erbvertrag?Das gemeinschaftliche Testament und der Erbvertrag sind zwei verschiedene Möglichkeiten, um Verfügungen von Todes wegen zu treffen.www.kanzlei-stritter.de
Neuigkeiten » Erbrecht » Gemeinschaftliches Testament vs. Erbvertrag • STRITTER SCHWARZ
STRITTER SCHWARZ Rechtsanwälte PartG mbB
STRITTER SCHWARZ Rechtsanwälte PartG mbBhat einen Beitrag geschrieben.16. März 2025
Immobilienschenkung - Was sind die Unterschiede zwischen Nießbrauchsrecht und Wohnungsrecht? Bei Immobilienübertragungen in der Familie stellt sich häufig die Frage, ob zugunsten des Schenkers ein Nießbrauchsrecht oder ein Wohnungsrecht vorbehalten bleiben soll. Dabei handelt es sich um Nutzungsrechte, die vertraglich vereinbart und im Grundbuch eingetragen werden können, um das künftige Nutzungsinteresse des Schenkers abzusichern. Der wesentliche Unterschied liegt darin, dass beim Nießbrauch ...

Neuigkeiten » Immobilienrecht » Nießbrauch vs. Wohnungsrecht • STRITTER SCHWARZ

Was sind die Unterschiede zwischen Nießbrauchsrecht und Wohnungsrecht?Bei Immobilienübertragungen in der Familie stellt sich häufig die Frage, ob zugunsten des Übergebers ein Nießbrauchsrecht oder ein Wohnungsrecht vorbehalten bleiben soll. Dabei handelt es sich um Nutzungsrechte, die vertraglich vereinbart und im Grundbuch eingetragen werden können. Die Rechte unterscheiden sich hinsichtlich Umfang, Dauer und den damit verbundenen Rechten und Pflichten.www.kanzlei-stritter.de
Neuigkeiten » Immobilienrecht » Nießbrauch vs. Wohnungsrecht • STRITTER SCHWARZ
STRITTER SCHWARZ Rechtsanwälte PartG mbB
STRITTER SCHWARZ Rechtsanwälte PartG mbBhat einen Beitrag geschrieben.16. Februar 2025
Immobilienfinanzierung: Grundschuld vs. Hypothek Finanzierende Banken benötigen vor der Auszahlung eines Kredits geeignete Sicherheiten des Kreditnehmers um den Fall des Zahlungsausfalls abzusichern. Bei Immobilienfinanzierungen wird in meistens bei der gekauften Immobilie eine Finanzierungsgrundschuld als Sicherheit zugunsten der Bank im Grundbuch eingetragen. Aus dieser Grundschuld kann die Bank die Zwangsversteigerung betreiben, falls die Darlehenszahlungen ausbleiben. Was die Unterschiede ...

Neuigkeiten » Immobilienrecht » Immobilienfinanzierung: Grundschuld vs. Hypothek • STRITTER SCHWARZ

Was sind die Unterschiede zwischen Grundschuld und Hypothek?Die zwei wichtigsten Arten von Grundpfandrechten im deutschem Recht sind die Hypothek und die Grundschuld. Bei beiden handelt es sich um Sicherungsrechte, die in der Regel zur Absicherung von Krediten/Darlehen (insbesondere Immobilienfinanzierungen) dienen und im Grundbuch der zu belastenden Immobilie eingetragen werden. Bei Zahlungsausfall kann aus dem Grundpfandrecht heraus eine Verwertung der Immobilie im Wege der Zwangsversteigerung erfolgen.www.kanzlei-stritter.de
Neuigkeiten » Immobilienrecht » Immobilienfinanzierung: Grundschuld vs. Hypothek • STRITTER SCHWARZ
STRITTER SCHWARZ Rechtsanwälte PartG mbB
STRITTER SCHWARZ Rechtsanwälte PartG mbBhat einen Beitrag geschrieben.2. Februar 2025
Follow us on Social Media Folgen Sie uns gerne auf Social Media, um keine Neuigkeiten zu unseren Rechtsthemen und unserer Kanzlei zu verpassen. Wir freuen uns Sie als Follower auf unseren Unternehmensseiten begrüßen zu dürfen. LinkedIn Instagram Facebook Xing https://www.kanzlei-stritter.de/neuigkeiten/follow-us-on-social-media/

Neuigkeiten » Kanzlei » Follow us on Social Media • STRITTER SCHWARZ

Folgen Sie uns auf Social Media, um bei LinkedIn, Instagram, Facebook und Xing keine Neuigkeiten zu unseren Rechtsthemen und unserer Kanzlei zu verpassen. Wir freuen uns Sie als Follower auf unseren Unternehmensseiten begrüßen zu dürfen.www.kanzlei-stritter.de
Neuigkeiten » Kanzlei » Follow us on Social Media • STRITTER SCHWARZ
STRITTER SCHWARZ Rechtsanwälte PartG mbB
STRITTER SCHWARZ Rechtsanwälte PartG mbBhat einen Beitrag geschrieben.26. Januar 2025
Tabu-Thema Testament? 🤔 Studien zufolge haben rd. 65% der potentiellen Erblasser in Deutschland kein Testament verfasst. Demnach haben nur ein Drittel ein Testament, darunter teilweise nicht mehr aktuelle oder laienhaft formulierte Regelungen. 📜 ✍️ Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge und in der Regel entstehen Erbengemeinschaften, die je nach Konstellation nur sehr schwer und langwierig auseinandergesetzt werden können. In unserer Erbrechtspraxis erleben wir täglich, dass dann un...

Neuigkeiten » Erbrecht » Was kann alles in einem Testament geregelt werden? • STRITTER SCHWARZ

In einem Testament kann eine Vielzahl von Verfügungen und Regelungen getroffen werden. Ist ein Testament vorhanden, wird dadurch die gesetzliche Erbfolge nach §§ 1924 ff BGB ausgeschlossen.ErbeinsetzungDie zentrale Regelung in einem Testament besteht in der Regel darin, eine Person als Alleinerben oder mehrere Personen als Erben zu bestimmten Erbquoten einzusetzen. Bei mehreren Erben entsteht eine Erbengemeinschaft. Die Erben treten unmittelbar mit dem Erbfall in alle Rechte und Pflichten des Erblassers ein (= Gesamtrechtsnachfolge gem. § 1922 BGB). Ersatzerben oder AnwachsungZudem kann festgelegt werden, ob bei Wegfall eines der benannten Erben bestimmte Ersatzerben an dessen Stelle treten sollen (§ 2096 BGB) oder der freiwerdende Anteil den übrigen eingesetzten Erben anwächst (§ 2094 BGB)Vor- und NacherbschaftAnstelle einer klassischen Erbeinsetzung (= Vollerbe) kann eine sog. Vor- und Nacherbschaft gem. §§ 2100 ff BGB angeordnet werden. Dadurch wird festgelegt, dass das geerbte Vermögen (Vorerbschaft) mit dem Eintritt eines bestimmten Ereignisses (= Nacherbfall; in der Regel das Ableben des Vorerben) auf einen bestimmten Nacherben übergehen soll. Damit wird die Vorerbschaft an den Nacherben weitervererbt, und zwar unabhängig von der eigenen Erbfolge des Vorerben.Der Vorerbe ist in der Zeit der Vorerbschaft in seiner Verfügungsmacht beschränkt. Schenkungen aus dem Vorerbe dürfen nur mit Zustimmung der Nacherben getätigt werden. Verfügungen über Grundbesitz sind ebenfalls von der Zustimmung der Nacherben abhängig, wenn der Vorerbe hiervon nicht befreit wurde (§§ 2113, 2136 BGB).www.kanzlei-stritter.de
Neuigkeiten » Erbrecht » Was kann alles in einem Testament geregelt werden? • STRITTER SCHWARZ
STRITTER SCHWARZ Rechtsanwälte PartG mbB
STRITTER SCHWARZ Rechtsanwälte PartG mbBhat einen Beitrag geschrieben.11. Januar 2025
Wiesbaden: Notarfachangestellte (NoFa/ReNo - m/w/d) gesucht für langfristige Perspektive in wertschätzender Arbeitsatmosphäre STRITTER SCHWARZ Rechtsanwälte PartG mbB ist eine mittelständische, partnerschaftlich geführte Notar- und Anwaltskanzlei mit Sitz in Wiesbaden. Wir stehen seit vielen Jahren für Erfahrung und Qualität in Rechtsfragen rund um das Immobilienrecht, Erbrecht, Familienrecht, Vertragsrecht und Zivilrecht. Neben einer starken Vernetzung im Rhein-Main-Gebiet zeichnet uns ein Tea...

Karriere • STRITTER SCHWARZ • Rechtsanwälte Fachanwälte Notar Wiesbaden

STRITTER SCHWARZ bietet beste Perspektiven für Notarfachangestellte und Rechtsanwaltsfachangestellte ✔️ Jetzt mehr erfahrenwww.kanzlei-stritter.de
Karriere • STRITTER SCHWARZ • Rechtsanwälte Fachanwälte Notar Wiesbaden
STRITTER SCHWARZ Rechtsanwälte PartG mbB
STRITTER SCHWARZ Rechtsanwälte PartG mbBhat einen Beitrag geschrieben.4. Januar 2025
Wir bedanken uns herzlich für das Vertrauen und die erfolgreiche Zusammenarbeit im vergangenen Jahr 2024. Für 2025 wünschen wir allen Mandanten, Geschäftspartnern, Wegbegleitern, Familien und Freunden viel Gesundheit, Glück und Erfolg. Auch im neuen Jahr stehen wir Ihnen als verlässlicher Partner in allen notariellen und anwaltlichen Angelegenheiten gerne zur Seite. Ihr Team von STRITTER SCHWARZ #stritterschwarz
Posting
STRITTER SCHWARZ Rechtsanwälte PartG mbB
STRITTER SCHWARZ Rechtsanwälte PartG mbBhat einen Beitrag geschrieben.19. August 2024
Erbverzicht, Pflichtteilsverzicht, Zuwendungsverzicht: Was ist der Unterschied? 🤔 1️⃣ Erbverzicht = Verzicht auf das gesetzliche Erbrecht und Pflichtteilsrecht Der Verzichtende kann nur noch durch Testament erben. 2️⃣ Pflichtteilsverzicht = Verzicht auf das gesetzliche Pflichtteilsrecht Der Verzichtende kann weiterhin als gesetzlicher Erbe oder durch Testament erben. 3️⃣ Zuwendungsverzicht = Verzicht auf eine Zuwendung aus einem Testament oder Erbvertrag Der Verzichtende kann weiterhin al...

Neuigkeiten » Erbrecht » Erbverzicht, Pflichtteilsverzicht, Zuwendungsverzicht • STRITTER SCHWARZ

Der Erbverzicht gem. § 2346 Abs. 1 BGB stellt einen Vertrag zwischen Erblasser und einem gesetzlichen Erben (Verwandte oder Ehepartner) dar, in dem der gesetzliche Erbe auf sein gesetzliches Erbrecht verzichtet und damit vollständig aus der (späteren) gesetzlichen Erbfolge ausscheidet und zugleich sein gesetzliches Pflichtteilsrecht verliert. Der Pflichtteilsverzicht gem. § 2346 Abs. 2 BGB stellt ebenfalls einen Vertrag zwischen Erblasser und einem gesetzlichen Erben/Pflichtteilsberechtigten (Verwandte oder Ehepartner) dar, in dem der gesetzliche Erbe/Pflichtteilsberechtigte auf sein gesetzliches Pflichtteilsrecht verzichtet. Im Gegensatz zum Erbverzicht bleibt der Verzichtende weiterhin gesetzlicher Erbe. Er verliert "nur" sein Pflichtteilsrecht. Beim einem Zuwendungsverzicht gem. § 2352 BGB handelt es sich hingegen um einen Vertrag zwischen Erblasser und einem testamentarisch eingesetzten Erben/Vermächtnisnehmer, in dem der Begünstigte auf die ihm im Testament oder Erbvertrag gemachte Zuwendung verzichtet. www.kanzlei-stritter.de
Neuigkeiten » Erbrecht » Erbverzicht, Pflichtteilsverzicht, Zuwendungsverzicht • STRITTER SCHWARZ
STRITTER SCHWARZ Rechtsanwälte PartG mbB
STRITTER SCHWARZ Rechtsanwälte PartG mbBhat einen Beitrag geschrieben.3. August 2024
Beabsichtigte Schenkungen sollten nicht „auf den letzten Drücker“ gemacht werden, wenn Pflegebedürftigkeit zu befürchten ist. Das Sozialamt kann im Wege des Sozialhilferegresses Schenkungen während der ersten zehn Jahre nach Schenkung widerrufen und rückgängig machen. Das Vermögen muss dann eingesetzt und verwertet werden. Eine frühzeitige Nachfolgeplanung kann auch Erbschaftsteuern vermeiden. https://www.kanzlei-stritter.de/neuigkeiten/sozialhilferegress/

Neuigkeiten » Erbrecht » Sozialhilferegress - Sozialamt kann Schenkungen zurückfordern • STRITTER SCHWARZ

Sofern ein Schenker nach Vornahme der Schenkung pflegebedürftig wird, die eigenen finanziellen Mittel für die Kostendeckung nicht mehr ausreichen und auf Sozialleistungen angewiesen ist, kann das Sozialamt die erfolgte Schenkung wegen der dann bestehenden „Verarmung des Schenkers“ gem. § 528 BGB iVm § 93 SGB XII zurückfordern.Für das gesetzlich normierte Rückforderungsrecht gilt eine 10-Jahres-Frist.www.kanzlei-stritter.de
Neuigkeiten » Erbrecht » Sozialhilferegress - Sozialamt kann Schenkungen zurückfordern • STRITTER SCHWARZ
STRITTER SCHWARZ Rechtsanwälte PartG mbB
STRITTER SCHWARZ Rechtsanwälte PartG mbBhat einen Beitrag geschrieben.3. August 2024
Immobilien-GbR's aufgepasst! Neues Register für GbRs / Pflicht für Immobilien-GbRs Mit dem MoPeG (Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts) wird ab dem 01.01.2024 ein öffentliches Gesellschaftsregister eingeführt, in welches Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR) eingetragen werden können. Die Eintragung ist verpflichtend, wenn die GbR beispielsweise Grundbesitz erwerben oder veräußern will oder GmbH-Anteile hält. https://www.kanzlei-stritter.de/neuigkeiten/gbr-register ...

Neuigkeiten » Notar » GbR-Register ab 2024 • STRITTER SCHWARZ

Die Eintragung im Gesellschaftsregister ist grundsätzlich nicht verpflichtend, es sei denn, die Gesellschaft möchte ihrerseits Grundbesitz erwerben oder andere registrierte Gesellschaftsanteile wie z.B. GmbH-Anteile halten. Dies sichert die Rechtssicherheit und praktische Handhabe von GbR-Eintragungen in Grundbuch und Handelsregister.www.kanzlei-stritter.de
Neuigkeiten » Notar » GbR-Register ab 2024 • STRITTER SCHWARZ

XING empfiehlt folgende Unternehmen:

STRITTER SCHWARZ

Rechtsanwälte Fachanwälte Notar

Alle Infos ansehen

Jobs

Zurzeit gibt es keine Job-Angebote.

Bist Du auf Job-Suche? Dann guck Dir mal unsere Empfehlungen an.

Ähnliche Jobs