Brasilien und Deutschland haben das Sozialversicherungsabkommen ratifiziert. Es ist am 1. Mai dieses Jahres in Kraft getreten.
Auf der Grundlage dieses Abkommens können sowohl Brasilianer, die in Deutschland leben, als auch Deutsche, die in Brasilien leben, die Zusammenrechnung der jeweiligen Beitragszeiten und Altersrenten, Pension aufgrund eines Todesfalles und Unfallhilfen in beiden Ländern beantragen.
Für weitere Informationen können sie uns ein E-Mail an stussi.sp@stussinevessp.com.br senden.