Aufgrund der nachgewiesenen besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen wurde unserem Kollegen
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Jens Groschopp
am 30.05.2018 von der Rechtsanwaltskammer Thüringen die Befugnis verliehen, die Bezeichnung
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
zu führen.
Rechtsanwalt Groschopp betreut in unserer Kanzlei gemeinsam mit Rechtsanwalt Claus Suffel den Bereich Bau- und Immobilienrecht sowie den Bereich Arbeitsrecht
Ein erfahrener Arbeitsrechtler (Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 2006) verstärkt unser Team seit Anfang des neuen Jahres, um unser Beratungsangebot abzurunden.
Aufgrund der nachgewiesenen besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen wurde unserem Kollegen
Rechtsanwalt David Conrad
am 07.05.2014 von der Rechtsanwaltskammer Thüringen die Befugnis verliehen, die Bezeichnung
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
zu führen.
Bei dem Erwerb von Eigentumswohnungen oder Eigenheimen vom Bauträger werden regelmäßig Abschlagszahlungen vereinbart. Gemäß § 3 Abs. 2 MaBV dürfen bis zu sieben Abschläge verlangt werden. Bauträger sind bei Verträgen mit Verbrauchern jedoch verpflichtet, bei Zahlung der ersten Rate eine Sicherheit für die mangelfreie und rechtzeitige Herstellung i.H.v. 5 % der gesamten Vertragssumme zu leisten.
... weiterlesen unter http://jenanwalt.de/cms/399-0-bautraegervertrag-sicherheitseinbehalt-ist-von- ...