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TERCENUM AGhat einen Beitrag geschrieben.16. Juni 2022
Es war schön, mal wieder das Homeoffice zu verlassen und die Kolleg:innen in persona sehen zu können.  Diese Woche fand unser interner Workshop statt. Wir haben viele interessante und relevante Themen bzgl. Drittlandübermittlung, TIA, Tracking, GoogleAnalytics (und viele weitere...) besprochen. Wir danken allen Teilnehmenden für einen regen Diskussionsaustausch.  Unsere Expertise für Sie zu erweitern, ist uns eine Freude!
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TERCENUM AGhat einen Beitrag geschrieben.9. Juni 2022
Wissen Sie was „Dark Patterns“ sind? Das sind Designmuster, die Webseite- oder Social-Media-Nutzer dazu bringen, unbewusste Entscheidungen zu treffen. Sie werden häufig bei der Abfrage einer Einwilligung eingesetzt, damit die Nutzer mehr Informationen preisgeben als sie eigentlich wollen. Um solche Patterns zu erkennen und den Einsatz solcher Techniken zu vermeiden, hat der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) eine Leitlinie veröffentlicht. Diese Leitlinie können Sie in englischer Sprache unt...
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TERCENUM AGhat einen Beitrag geschrieben.2. Juni 2022
Hat Ihr Unternehmen mehr als 20 Beschäftigte? Wussten Sie, dass sie einen Datenschutzbeauftragen brauchen?  Selbst als Vorstand einer Aktiengesellschaft gem. §93 I AktG sind Sie verpflichtet zur gewissenhaften Sorgfaltspflicht bei der Führung Ihrer Gesellschaft, iVm mit §38 BDSG bedeutet es, dass Sie bei Ihrem Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten auch einen Datenschutzbeauftragten benötigen.
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TERCENUM AGhat einen Beitrag geschrieben.25. Mai 2022
Haben Sie eine Zusammenarbeit mit einem Dienstleister beendet? Was ist mit Zugangsdaten?  Es ist wichtig die Zugangsdaten nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses zu ändern, ansonsten könnte dies ein Verstoß gegen Pflichten aus Art. 32 und 5 DSGVO bedeuten, denn gerade beim Zugang zu sensiblen Kundendaten darf sich der Verantwortliche nicht darauf verlassen, dass der Ex-Kooperationspartner die Zugangsdaten von sich aus löschen wird.  Quelle: LG Köln 28 O 328/21, 18.05.2022  Unser Tipp: Spreche...
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TERCENUM AGhat einen Beitrag geschrieben.12. Mai 2022
Muss eine Datenschutzerklärung in einer juristischen Fachsprache formuliert sein?  Nein! Eine einfache Sprache dient dem Grundsatz der Transparenz. (s. Art. 5 DSGVO, ErwG. 39) Haben Sie Fragen zu Datenschutzanforderungen für Websites? Melden Sie sich für unsere Kurse an!
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TERCENUM AGhat einen Beitrag geschrieben.26. April 2022
Tipp: Ein Einwilligungsbanner darf den Zugriff auf einige oder alle Inhalte der Website nicht versperren, damit Nutzer sich mit der Website vertraut machen können bevor sie ggf. einwilligen. Wollen Sie wissen wie Sie ein Einwilligungsbanner richtig gestalten? Melden Sie sich bei unserem Kurs an! https://tercenum-akademie.de
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TERCENUM AGhat einen Beitrag geschrieben.19. April 2022
Wir erklären Ihnen, wie Sie Ihre Website datenschutzkonform unter der Berücksichtigung der DSGVO und des TTDSG gestalten. Melden Sie sich an! https://tercenum-akademie.de
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