Die Daten des CbCR Reportings müssen erstmals zum 31.12.2017 an die Finanzbehörden gemeldet werden. Hierzu müssen die Daten in einem von der OECD vorgeschriebenen Format (XML) konvertiert werden. In Deutschland muss die XML Datei zunächst noch als Anhang zu einer DE-Mail an das BZSt geschickt werden. Ab 2019 kann die Meldung dann voraussichtlich über das BZSt Online-Portal erfolgen.
Das U2 CbCR Modul erstellt aus kundenspezifischen CbCR Daten die versandfertige XML-Datei.
Es werden Templates...
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