Verkehrsinstitut Erdle
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Das neue BKrFQG (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz) verpflichtet ab sofort alle gewerbsmäßigen Fahrer/innen von Lkw und Omnibussen zu tätigkeitsbezogenen Weiterbildungen. Berufskraftfahrer (BKF) müssen alle 5 Jahre eine Weiterbildung nach dem BKrFQG nachweisen (Ziffer 95 im Führerschein). Wir bieten unseren...