Haben Sie auch schon einmal Ihre Mittagspause verkürzt oder sogar auf diese verzichtet, um nur hastig am Arbeitsplatz etwas zu essen , da die nächste Aufgabe bereits auf Sie gewartet hat? Damit sind Sie nicht allein.
Mehr dazu: https://www.anwalt24.de/fachartikel/arbeitsrecht/52975
Für Beamte besteht eine gesetzliche Obliegenheit, Unfälle beim Dienstvorgesetzten zu melden, wenn hieraus Unfallfürsorgeansprüche entstehen können. Das ist auch dann der Fall, wenn der Dienstvorgesetzte bereits Kenntnis vom Unfall hat. Das geht aus einem Urteil des BVerwG vom 30.8.2018 (2 C 18/17) hervor.
Mehr dazu: https://www.arbeit-und-arbeitsrecht.de/urteile/ohne-unfallmeldung-kein-anspruch-auf-fuersorge/2018/09/05
Das Arbeitsrecht ist auch für Vorgesetzte, Führungskräfte, Leitende Angestellte, Geschäftsführer vielleicht kein Buch mit sieben Siegeln, aber dennoch nicht immer einfach zu durchschauen. Die Rechtsprechung ändert sich regelmäßig und ein einheitliches Arbeitsgesetzbuch ist noch lange nicht in Sicht. Die falschen Entscheidungen können hier schnell zu schlechter Atmosphäre im Team führen und im Extremfall zur Kündigung der Führungskraft.
Mehr dazu: https://wirtschaft.com/arbeitsrecht-auch-chefs-machen-fehler/