Während Ihrer Erwerbsphase haben Sie sich in Ihrer Pensionskasse ein Kapital für Ihren Ruhestand angespart. Zum Pensionierungszeitpunkt steht ein für Sie zentraler Entscheid an – Sie wählen zwischen: Lebenslanger Rente, Auszahlung des Pensionskassenkapitals oder einem Mix aus Rente und Kapitalbezug. Diese Wahl wirkt sich erheblich auf Ihre finanzielle Situation aus und bedarf einer umsichtigen Analyse, da die Entscheidung nicht mehr rückgängig gemacht werden kann.
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Die obligatorische Unfalldeckung erbringt Leistungen bei Berufsunfällen und Berufskrankheiten sowie bei Nichtbetriebsunfällen. Personen, die unter 8 Stunden pro Woche bei ihrem Arbeitgeber arbeiten, sind nicht gegen Nichtbetriebsunfälle versichert.
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