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Wohnhausbau Becker GmbH & Co. KGhat einen Beitrag geschrieben.28. Januar 2013
Zusammenfassung Einbaupflicht - für Neu- und Umbauten: ab 01.01.2013 - für bestehende Wohnungen: bis 31.12.2017 Mindestens ein Rauchwarnmelder ist einzubauen in allen - Schlafräumen - Kinderzimmern - Fluren, die zu Aufenthaltsräumen führen Verantwortlich - für den Einbau: der Eigentümer - für die Betriebsbereitschaft: der Besitzer (bei Mietwohnungen = Mieter) (siehe Anmerkungen) Gesetzliche Grundlage Am 25.09.2012 wurde der “Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung der Bay...