Seit dem 1 Januar 2015 gilt in Deutschland das neue Mindestlohn-Gesetz.
Dieses schreibt unter Anderem vor, daß bei Minijobbern die Arbeitszeiten präzise zu erfassen sind.
Wann ist der Mitarbeiter gekommen, wann ist er gegangen und hat er Pausen gemacht.
Diese Daten müssen mindestens wöchentlich erfasst werden, entsprechend dokumentiert und 2 Jahre vorgehalten bzw aufgehoben werden.
Wir haben unser Zeiterfassungs-System Stamp zwischenzeitlich an diese Vorschriften angepasst, um Ihnen einige...