Stadtbereichsleitung Jugendmusikschule
Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung, Jugendmusikschule
- Job-ID: J000036480
- Startdatum: 01.03.2026
- Art der Anstellung: Vollzeit/Teilzeit
(unbefristet) - Bezahlung: EGr. 13 TV-L
- Bewerbungsfrist: 05.09.2025
- Anzahl der Stellen: 1
Wir über uns
Die Staatliche Jugendmusikschule Hamburg (JMS) als Dienststelle der Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung bietet ein breites Musikunterrichtsangebot für Kinder und Jugendliche. Zurzeit werden ca. 23.500 Schülerinnen und Schüler von rd. 280 Lehrkräften stadtweit in acht Stadtbereichen unterrichtet. Jeder Stadtbereich hat dabei seine eigenen Herausforderungen bei der selben gemeinsamen Zielsetzung.
Für den Stadtbereich Hamburg Ost – geprägt durch seine Vielfalt, Dynamik und komplexen Herausforderungen – suchen wir eine engagierte, führungsstarke Persönlichkeit, die gemeinsam mit der Gesamtleitung, Verwaltung und Team der Lehrkräfte neue Impulse setzt und den Stadtbereich zukunftsorientiert weiterentwickelt.
Sie möchten nicht nur gestalten, sondern auch mitentscheiden?
Sie haben Freude daran, Verantwortung zu übernehmen und gemeinsam mit einem motivierten Team nachhaltige Veränderungen zu bewirken?
Dann freuen wir uns sehr auf Ihre Bewerbung – bringen Sie Ihre Ideen und Ihre Führungskompetenz ein und werden Sie Teil dieser spannenden Aufgabe!
Hier finden Sie weitere Informationen: Arbeitgeberin Freie und Hansestadt Hamburg.
Ihre Aufgaben
- Vorgesetztenfunktion für Lehrkräfte im Stadtbereich mit Personaleinsatzplanung, Personalentwicklung und -beurteilung sowie Planung, Organisation und Verwaltung des Unterrichts im Stadtbereich
- konzeptionelle Weiterentwicklung der Angebote des Stadtbereiches in enger Zusammenarbeit und Verzahnung mit der Verwaltung der JMS
- Kontaktpflege zu Eltern und Schülerinnen und Schuülern, sowie von Kooperationspartnern wie Schulen und öffentlichen Trägern
- regelmäßige Durchführung von Veranstaltungen auch außerhalb der regulären Arbeitszeiten
- Öffentlichkeitsarbeit und Mitwirken an zentralen Konferenzen, Dienstbesprechungen und Einstellungsverfahren
Ihr Profil
Erforderlich
Sie sind bereits bei der Freien und Hansestadt Hamburg beschäftigt oder sind schwerbehindert oder Schwerbehinderten nach dem SGB IX gleichgestellt.
- Hochschulabschluss (Master oder gleichwertig) der Fachrichtung Musikpädagogik oder einer vergleichbaren Studienfachrichtung
Vorteilhaft
- Kenntnisse im Leitungs-, Planungs- und Organisationsbereich, in der Personalplanung, -führung und -entwicklung einer Musikschule sowie die Fähigkeit zur pädagogischen und fachlichen Beurteilung von Musikschullehrkräften
- Kooperations- und Integrationsfähigkeit, Verhandlungs- und Organisationsgeschick, Durchsetzungsvermögen, effektives Zeit- und Selbstmanagement und besondere Belastbarkeit
- Fähigkeit zur Erledigung komplexer Aufgaben sowie Konfliktmanagement, Ziel- und Ergebnisorientierung
- Eigeninitiative und Überzeugungskraft, kommunikative Kompetenzen, repräsentations-, kunden- und serviceorientiertes Auftreten
- Kenntnisse der Behördenstrukturen, der Arbeitsweise und der Strukturen einer öffentlichen Verwaltung sowie des Musikschulfachverfahrens iMikel
Unser Angebot
- eine Stelle, Vollzeit/Teilzeit, zum 01.03.2026 zu besetzen
- Bezahlung nach Entgeltgruppe 13 TV-L (Entgelttabelle), weitere Informationen auf karriere.hamburg
- flexible und familienfreundliche Arbeitszeit
- ein zentral gelegener Arbeitsplatz im Statdtteil Dulsberg mit optimalen Verkehrsanbindungen bzw. Bus und U-Bahn-Station
- betriebliche Gesundheitsförderung
- weitere attraktive Benefits der FHH
Wegen des laufenden Schulbetriebs sollte der regelmäßige tarifliche Urlaub grundsätzlich nur während der Hamburger Schulferien genommen werden.
Ihre Bewerbung
Bitte übersenden Sie uns folgende Dokumente:
- Anschreiben
- tabellarischer Lebenslauf,
- Nachweise der geforderten Qualifikation,
- aktuelle Beurteilung bzw. aktuelles Zeugnis (nicht älter als drei Jahre),
- für die Berücksichtigung einer Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung im Auswahlverfahren einen Nachweis,
- Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in Ihre Personalakte unter Angabe der personalaktenführenden Stelle (nur bei Beschäftigten des öffentlichen Dienstes).