Düsseldorfer Institut für Dienstrecht
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Unser gemeinnütziger Zweck
1. Zweck der gemeinnützigen Unternehmergesellschaft ist die Förderung der Bildung im Bereich des Staats- und Verwaltungsrechts und des Rechts des öffentlichen Dienstes (Länder, Bund, Europäische Union, Kirchen), einschließlich der Methodik und Didaktik der Bildung. 2. Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch die Entwicklung, Förderung und
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Zitate von Mitarbeitenden
Jul 22
spannendes Start-Up im Bildungsbereich rund um den öffentlichen Dienst