Jurebus GmbHhat einen Beitrag geschrieben.20. Juni 2023
Jurebus bietet Anwaltskanzleien die Vermittlung von Mandatsanfragen – ohne gegen das Provisionsverbot nach § 49b Abs. 3 BRAO zu verstoßen.
Denn gezahlt wird seit jeher lediglich für die neu vermittelten Anrufe bzw. Mandatsanfragen – und nicht für die Vermittlung bereits zustande gekommener Mandate, wie sie im Dresdner Fall streitgegenständlich waren.
Mehr Infos finden Sie im verlinkten Beitrag.